ACHTUNG: Diese Informationen habe ich für meinen persönlichen Gebrauch zusammengestellt. Sie beziehen sich vor allem auf die Unterschiede zu Österreich. Ich übernehme keine Verantwortung und keine Garantie für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit.
- Mitzuführen:
- Führerschein (Eine Verlustbestätigung wird nicht akzeptiert.)
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung
- Empfohlen: Internationale Grüne Versicherungskarte
- Die Begutachtungsplakette darf nicht abgelaufen sein. Die in Österreich geltende Toleranzfrist von vier Monaten wird in Ungarn nicht akzeptiert.
- Pro Insasse muss eine Warnweste mitgeführt werden.
- Autobahnmaut / E-Vignette (E-Matrica):
- Verkaufsstellen:
- ÖAMTC Nickelsdorf, siehe ÖAMTC-Homepage
- Tankstellen in Ungarn (sofern man nicht über eine Autobahn einreist, auf der man sofort mautpflichtig ist)
- online über www.virpay.hu
- Preis: Kategorie D1 (Motorräder und PKW bis 3,5t) - Wochenvignette (gültig 10 aufeinanderfolgende Tage ab angegebenem Anfangstag): 2.975,- HUF (ca. € 10,-)
- Info:
- Man bekommt einen Kassenbon (auf dem das Autokennzeichen steht), den man aufbewahren muss.
- Verkehrsregeln:
- Außerhalb des Ortsgebiets muß rund um die Uhr das Abblendlicht eingeschaltet sein.
- Höchstgeschwindigkeit:
- im Ortsgebiet: 50 km/h
- außerhalb des Ortsgebiets / Landstraßen: unterschiedliche Quellen geben 70 km/h und 90 km/h an.
- auf Schnellstraßen: 110 km/h
- auf Autobahnen 130 km/h
- absolutes Alkoholverbot - 0,0 Promille !
- Als Fahrbahnmarkierung zeigen gelbe Zickzacklinien bzw. fortlaufende und unterbrochene gelbe Linien Halte- und Parkverbote an.
- Bei abknickender Vorfahrtwird geblinkt, wenn man die Vorfahrtsstraße verläßt. Wer also bei einer rechts abknickenden Vorfahrt geradeaus fahren will, blinkt links.
- Die Ampeln blinken nicht grün, die Grünphase geht direkt in die Gelbphase über.
- Polizeikontrollen / Strafen:
- Die Bußgelder sind relativ hoch, die Polizei verfolgt eine Null-Toleranz-Politik.
- Können Geldstrafen nicht an Ort und Stelle bezahlt werden, darf die Polizei das Auto beschlagnahmen bis die Zahlung erfolgt. Gleichzeitig wird die Zulassungsbescheinigung einbehalten.
- Wenn die Überprüfungsplakette ("Pickerl") abgelaufen ist, kann Zulassung eingezogen und man an der Weiterfahrt gehindert werden.
- Die Polizei kann bei überhöhter Geschwindigkeit, Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts,Überquerung von Kreuzungen bei Rotlicht oder Trunkenheit am Steuer eine Geldstrafe
zwischen 10.000 HUF und 300.000 HUF verhängen, die sofort zu bezahlen ist. Wird sie nicht gleich entrichtet, ist die Polizei berechtigt, das Fahrzeug an der Weiterfahrt
zu hindern. Der Lenker erhält dann eine schriftliche Mitteilung in ungarischer, englischer, deutscher oder russischer Sprache, mit der über die verhängte Geldstrafe,
den für das Fahrzeug vorgeschriebenen Aufenthaltsort, den Anfahrtsweg dahin sowie über die Rechtsbestimmungen bezüglich des Verfahrens informiert wird.
Der Zulassungsschein hat bei der Polizeibehörde zu verbleiben, der Lenker erhält dafür eine Quittung. Ausländische Zulassungsscheine werden in weiterer Folge von der
ungarischen Behörde an die ausstellende ausländische Behörde gesendet. Falls während einer Verkehrskontrolle festgestellt wird, dass der Lenker oder der Fahrzeughalter
eine ungarische Verwaltungsgebühr schuldet, kann dies ebenfalls zur Zurückhaltung des Fahrzeuges führen.
- Unfall / Panne:
- Bei Unfällen sollte stets das blau-gelbe Europäische Unfallprotokoll ausgefüllt und der Versicherer sowie die Polizzen-Nr. des Unfallgegners erfragt werden.
- Bei Unfällen mit Personenschaden und bei Streitigkeiten MUSS die Polizei gerufen werden (Tel. 107)
- Kraftfahrzeuge mit sichtbarem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land wieder verlassen.
- Vor der Fahrt nach Ungarn sollte ein Auslandsschutzbrief beim Kfz-Versicherer oder bei einem Automobilklub abgeschlossen werden. Damit ist bei Pannen die deutschsprachige
Abwicklung gesichert. Wer keinen Auslandsschutzbrief hat, kann sich bei einer Panne an den Pannenservice des Ungarischen Autoklubs wenden: Magyar Autóklub (MAK), Tel. 188.
- Parkgebühr:
- Auf der Straße ist das Parken von 8.00 bis 22.00 kostenpflichtig. Die Parkscheinautomaten nehmen nur Forint-Münzen.
- Im Halteverbot stehende Autos werden mit Radkrallen fixiert oder abgeschleppt.